Stationen im Leben (Sakramente)

Was geschieht bei der Taufe?

Mit der Taufe tritt der Mensch in eine besondere Beziehung mit Gott, gleichzeitig wird er Mitglied der christlichen Gemeinschaft. Die Taufe ist das Sakrament der Aufnahme in die Kirche und somit Voraussetzung für den Empfang der weiteren Sakramente. In der alten Kirche wurden die Menschen in der Regel im Erwachsenenalter getauft.  Erst in späterer Zeit setzte sich die Dreiteilung in Säuglingstaufe, Erstkommunion und Firmung der Jugendlichen durch. Allerdings ist selbstverständlich auch heute noch die Taufe von Erwachsenen möglich. 

Wenn Sie nun Ihr Kind taufen lassen möchten, sollten Sie im Pfarrbüro Ihrer Gemeinde anrufen und einen Termin zur Anmeldung machen. Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde des Kindes, Name und Anschrift des oder der Paten mit. Ein Pate muss der katholischen Kirche angehören. Im Anschluss wird sich der Priester, der die Taufe durchführen wird, bei Ihnen melden und einen Termin zum Taufgespräch vereinbaren. Dort ist dann Zeit über die Taufe und deren Gestaltung zu sprechen. Die Symbole der Taufe sind Wasser, Licht, Chrisam und ein weißes Kleid. Weihwasser, Chrisam und das Kleid sind in der Kirche vorhanden und müssen nicht mitgebracht werden. Eine Taufkerze können Sie selbst gestalten oder im Pfarrbüro kaufen. Diese bringen Sie dann zur Tauffeier mit.


Erstkommunion – die erste heilige Kommunion

Bei der Erstkommunion empfangen Kinder in der katholischen Kirche das erste Mal die heilige Kommunion, also das heilige Abendmahl. Vor der Erstkommunion werden die Kinder in ihrer Gemeinde ausführlich auf die erste Teilnahme an der Eucharistiefeier vorbereitet. Die Vorbereitungszeit dauert etwa ein Jahr und nennt sich „Katechese“. Der Begriff ist vom griechischen „katechéo“ abgeleitet, was „Ich unterrichte“ bedeutet.

Die Kinder, die zur Erstkommunion gehen, sind meist in der dritten Klasse – also neun Jahre alt. Die Eltern dieser Kinder werden von uns zur gegebenen Zeit angeschrieben und informiert. Wenn Sie Ihr Kind für die Erstkommunion anmelden wollen und haben keinen Brief erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Pfarrbüro auf. Die Vorbereitung findet sowohl in Stadthagen, wie auch in Lindhorst statt. Der Termin für die Kommunionfeier ist meistens im Mai.


Die Firmung vollendet die Taufe

Die Firmung ist eines der sieben Sakramente der katholischen Kirche. Der Begriff Firmung stammt vom lateinischen “confirmatio“ ab, was so viel wie Bestärkung und Bekräftigung bedeutet. Mit der Firmung bestätigen die daran teilnehmenden Jungen und Mädchen das Taufversprechen, das ihre Eltern und Paten bei der Taufe für sie abgegeben haben. So stellt die Firmung aus theologischer Sicht die Vollendung der Taufe dar.

Die Firmung ist somit auch ein Zeichen des Übergangs vom Kindsein zum Erwachsenwerden: Der Jugendliche übernimmt nun selbst die Verantwortung für seine eigene Taufe und bestätigt seine lebenslange Bindung an die Kirche. Daher findet die Firmung normalerweise im Jugendalter statt. Im Bistum Hildesheim muss der Firmling zum Zeitpunkt der Firmung 16 Jahre oder älter sein.

Die Firmung wird von einem Bischof oder einem Weihbischof gespendet und findet während eines feierlichen Gottesdienstes statt. Einen festen Termin für die Firmung gibt es nicht: Die Termine werden von den Pfarrgemeinden in Abstimmung mit dem Bistum festgelegt. Die Jugendlichen, die im richtigen Alter für die Firmung sind, werden von den Gemeinden über den Termin informiert. Anmeldungen zur Firmung nimmt dann das jeweilige Pfarrbüro entgegen.

In Vorbereitung auf die Firmung findet eine sogenannte Firmkatechese statt. Im Rahmen dieser Vorbereitungskurse können sich die Jugendlichen mit ihrem Glauben und ihrem Leben auseinandersetzen.


Katholisch heiraten: Das Sakrament der Ehe

Sie möchten kirchlich heiraten? Wir freuen uns über Ihren Entschluss und wünschen Ihnen Gottes Segen!

Damit die Hochzeit auch am gewünschten Termin stattfinden kann, nehmen Sie bitte möglichst frühzeitig mit Ihrer Pfarrgemeinde Kontakt auf. Dann kann der trauende Geistliche sich den Termin freihalten und auch die Kirche für die Trauungen reservieren.

Als nächstes wird dann der Priester oder Diakon, von dem die Trauung durchgeführt wird, mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um einen Termin für ein Gespräch zu vereinbaren.

Um in einer katholischen Kirche heiraten zu können, muss zumindest ein Ehepartner Mitglied der katholischen Kirche sein.

Vor der kirchlichen Trauung muss ein sogenanntes Ehevorbereitungsprotokoll aufgenommen werden. Das erfolgt ganz unkompliziert bei dem Pfarramt, in dessen Einzugsbereich die künftigen Ehepartner ihren Wohnsitz haben. Im Zuge dieses Protokolls werden zum Beispiel die wesentlichen Personendaten aufgenommen und Fragen des kirchlichen Eheverständnisses besprochen. Gemeinsam wird dann auch die Gestaltung der Trauungsfeier festgelegt.

Katholische Kirchenmitglieder bringen zum Ehevorbereitungsprotokoll bitte einen neu ausgestellten Taufschein mit. Dieser enthält den Nachweis des Ledigenstandes. Den Taufschein erhalten Sie von dem Pfarramt, in dem Sie getauft worden sind. Von Kirchenmitgliedern, die nicht der katholischen Kirche angehören, werden die Taufdaten benötigt. Nichtkatholische Kirchenmitglieder legen ebenso wie Nichtgetaufte eine schriftliche eidesstattliche Erklärung über Ihren Ledigenstand ab.

Sind die Ehepartner bereits standesamtlich verheiratet, bringen Sie bitte zum Trauungsgespräch eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde mit.

Bei gemischtkonfessionellen Ehepartner besteht auch die Möglichkeit, eine ökumenische Trauung zu feiern, an der ein nichtkatholischer Geistlicher teilnimmt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Ehepartner der katholischen und der andere einer anderen christlichen Kirche angehört.

Bei ökumenischen Trauungen können sich die Ehepartner entscheiden, ob sie in einer katholischen Kirche nach katholischem Ritus oder aber in einer evangelischen Kirche nach evangelischem Ritus getraut werden wollen.  Je nachdem wird entweder der katholische oder der evangelische Geistliche des Eheversprechen entgegennehmen. Der andere Geistliche hält dann in der Regel die Predigt.

Auch bei einer ökumenischen Eheschließung ist es notwendig, dass zuvor das Ehevorbereitungsprotokoll aufgenommen wird.

Ist eine nichtkatholische, also zum Beispiel evangelische Eheschließung beabsichtigt, wird dazu ein bischöflicher Dispenz benötigt. Dieser wird vom Pfarrer nach Erstellung des Ehevorbereitungsprotokolls beantragt.

War einer der Ehepartner zuvor bereits verheiratet, muss die Nichtigkeit der ersten Ehe durch die zuständige kirchliche Stelle festgestellt werden. Erst danach ist eine kirchliche Eheschließung möglich.


Lebensende – Unterstützung in Zeiten der Trauer

Ein Angehöriger ist gestorben und ich benötige Hilfe bei den vielen Formalitäten, die nun zu erledigen sind. An wen kann ich mich wenden?

Früher war es zumeist der Gemeindepfarrer, an den man sich bei einem Todesfall als erstes gewendet hat. Heute ist die erste Kontaktadresse häufig das Bestattungsunternehmen. Auch dessen Mitarbeiter sind erfahren im Umgang mit dem Tod und können Angehörige mitfühlend begleiten. Bestatter wissen um die Formalitäten, die bei einem Todesfall beachtet werden müssen. In der Regel nehmen auch die Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens wegen der Trauerfeier mit dem zuständigen Pfarrbüro Kontakt auf, das sich dann mit den Angehörigen in Verbindung setzt und einen Gesprächstermin ausmacht. Angehörige können sich aber auch direkt an das Pfarrbüro Ihrer Gemeinde wenden.

Besteht für die Angehörigen die Möglichkeit, an der Gestaltung der Trauerfeier mitzuwirken, um dem Verstorbenen ein individuelles Gedenken zu bereiten?

Besprechen Sie Ihre Wünsche mit ihrem/ihrer Beerdigungsleiter:in. Diese/r führt in der Regel mit den Angehörigen ein Vorgespräch, in dem er/sie sich ein Bild von dem Verstorbenen zu machen versucht. Eine kurze Schilderung des Lebens des Verstorbenen hilft ihm/ihr dabei, eine stimmige Trauerrede zu verfassen, in der das Leben des Verstorbenen angemessen gewürdig wird. Im Rahmen des Vorgesprächs besteht auch die Möglichkeit, persönliche Elemente zu besprechen, die in die Trauerfeier einfließen sollen.

In unserer Gemeinde besteht das Team der Beerdigungsleiter aus:

Pfr. Markus Grabowski, Johannes Tuschhoff-Cicigoi, Sabrina Umland-Korsch


Wiedereintritt –
Sie können Ihren Kirchenaustritt rückgängig machen!

Die katholische Kirche freut sich über Ihren persönlichen Schritt zum Wiedereintritt und steht Ihnen dabei gerne zur Seite! 

Durch Ihre Taufe haben Sie den Heiligen Geist empfangen und sind Mitglied der Kirche geworden. Wer getauft ist, gehört zur Gemeinschaft mit Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben.

So verstanden ist der Kirchenaustritt nicht gleichbedeutend mit der Absage an den christlichen Glauben. Äußerlich haben Sie vor einiger Zeit vor dem Standesamt erklärt, dass Sie nicht mehr zur Religionsgemeinschaft gehören wollen und sich mit diesem Schritt außerhalb der sichtbaren kirchlichen Gemeinschaft gestellt. Die Folgen gehen tiefer, als manche vielleicht dachten: der Ausschluss vom Empfang der Sakramente, die Übernahme eines Patenamtes und eine kirchliche Begräbnisfeier sind nicht mehr möglich.

Genau diese einschneidenden Konsequenzen sind jedoch für viele Menschen der Anlass, über den Wiedereintritt nachzudenken, sodass sie ein Gespräch mit einem Priester ihres Vertrauens suchen. Dieses Gespräch kann bei der Klärung Ihrer Fragen helfen.

Die Kirche urteilt nicht über innere Beweggründe, die zum Austritt geführt haben. Sie respektiert die persönliche Entscheidung und muss auch selbst prüfen, wo sie Anlass zum Ärgernis gab und Anlass für die Austrittserklärung war.

Es ist in jedem Falle ein freudiger Anlass, wenn es zum Wiedereintritt kommt!

Für den notwendigen Antrag werden folgende Angaben von Ihnen benötigt:

  • Name und Adresse
  • Taufort
  • Geburtsdatum
  • Taufkirche
  • Taufdatum
  • Austrittsdatum

Nach der Antragstellung und der Genehmigung durch den Bischof kann dann die Aufnahmefeier erfolgen. Es ist eine gottesdienstliche Feier. Sie kann innerhalb eines Gottesdienstes Ihrer Gemeinde geschehen, oder auch in einem kleineren Rahmen. Da es ein sehr persönlicher Schritt ist, ist ein individueller Termin angemessen.

Die Person, die wieder aufgenommen wird, spricht vor Zeugen das Glaubensbekenntnis. Es ist das persönliche Bekenntnis, wieder zur Gemeinschaft der katholischen Kirche gehören zu wollen. Der Priester erklärt dann im Auftrag des Bischofs, dass die Person wieder in die Kirche aufgenommen ist. Sollten Sie das Sakrament der Firmung noch nicht empfangen haben, kann dies bei der Feier nachgeholt werden.